Oberösterreichs Polizei nimmt mich brutal fest. Mein „Verbrechen“? Ich wollte als Journalist von einem Aufmarsch der rechten Szene berichten. Was wirklich passiert ist – mit Video!
Was am 4. Oktober 2026 in Steyr passiert ist, könnte in die österreichische Mediengeschichte eingehen – und zwar äußerst negativ. Ich wollte von einem Aufmarsch der rechten Verschwörungsszene berichten. Doch statt als Journalist meinen Job zu machen, musste ich mehrere Stunden in einer Zelle verbringen. Denn die Polizei hat sich – offensichtlich rechtswidrig – zur Handlangerin der rechten Marschierer:innen gemacht.
Ein fast schon absurdes Jubiläum war für den 4. Oktober 2026 in Steyr angekündigt: Zum bereits 300. Mal wollte die einschlägige Verschwörungsszene an diesem Sonntag durch die oberösterreichische Industriestadt marschieren. Begonnen haben die dubiosen Märsche während der Corona-Pandemie, inzwischen wird das gesamte Repertoire der Verschwörungsszene rauf und runter gespielt – von der Verharmlosung der menschengemachten Klimakrise über den angeblichen „Missbrauch des Antifaschismus“ bis zu einer angeblichen „massenpsychologischen Kriegsoperation“, die aktuell vorbereitet würde.
Vor allem aber geht es aktuell um „Frieden“. Etwas störend wirken beim angeblichen Wunsch nach Frieden dann allerdings die russischen Fahnen. Entsprechend einschlägig sind die Gäste in den vergangenen Jahren: Von Neonazi Gottfried Küssel über den Verschwörungsideologen Kayvan Soufi-Siavash („Ken Jebsen“) bis zu diversen FPÖ-Politiker:innen.
Verhaltensauffällige Polizei
Eine Besonderheit der Aufmärsche ist, dass die meisten Personen nicht einmal aus Steyr sein dürften. So zumindest berichten es mir seit Jahren Menschen aus der Stadt und verweisen etwa auf die Auto-Kennzeichen der Anwesenden. Viele gute Gründe also für mich, um beim 300. Aufmarsch der Szene endlich einmal auch vor Ort zu berichten. Bereits im Vorfeld wurde ich allerdings gewarnt.
Die Polizei in Steyr sei, freundlich formuliert, reichlich verhaltensauffällig. Immer wieder würde es absurde Strafen gegen Antifaschist:innen regnen. Ich wusste allerdings, worauf ich mich einlasse, ich hatte selbst bereits mehrmals dazu berichtet.
Nicht einmal eine Minute
Angekündigt war der Aufmarsch ab 17:30 Uhr, knapp vor 17:00 Uhr treffe ich dann mit meinem Security am Sammelpunkt am Stadtplatz Steyr ein (vielen Dank an dieser Stelle auch an mein ehrenamtliches Team von Securities, ohne euch wäre es nicht möglich!). Und es dauert dann kaum eine Minute, bis die ersten Personen auf mich zeigen, böse in meine Richtung blicken und zu tuscheln beginnen. Unter ihnen auch Gesichter, die ich bereits von Aufmärschen in Wien kenne.

Bild: Michael Bonvalot
Einer, der mich offensichtlich ebenfalls sehr schnell wahrnimmt und dabei eher unrund wirkt: Christian Schott, Gründer der rechten Verschwörungsplattform RTV. Der Schott´sche Familienbetrieb begleitet die Aufmärsche regelmäßig und durchgehend schwärmerisch. Es ist nicht weit: Seinen Sitz hat RTV im Nachbarort Garsten. Als Moderator tritt inzwischen vor allem Sohn Nicolas auf, auch er ist am Sonntag in Steyr vor Ort.
Finanziert wurde RTV in den Jahren übrigens unter anderem mit fast 700.000 Euro Steuergeld (mehr über diesen Skandal habe ich hier für Euch aufgeschrieben). Dazu zahlt die FPÖ fette Inserate: So hat der FPÖ-Parlamentsklub allein zwischen April und Juni 2026 insgesamt 14.400 Euro in die Plattform gepumpt. Das geht aus einem Transparenzhinweis hervor, den ich hier für Euch gesichert habe. Und das ist noch lange nicht alles, dazu kommen weitere blaue Inserate, etwa von der FPÖ Niederösterreich (hier von mir gesichert).
Umringt und bedrängt
In Steyr dauert es dann nur wenige Minuten, bis die ersten Männer meinen Security und mich umringen, bedrängen und mit ebenso dümmlichen wie wirkungslosen Provokationsversuchen beginnen („bist gscheit geimpft“, „ihr gehört nach Wien“, „ihr seid Miesmacher, in den Dreck zieher“, „Bonvalot, der Name sagt eh schon viel“, …) Ein Mann scheint dazu durchgehend das Ziel zu haben, sein Handy bis in meine Nasenspitze zu schieben – erst mit dem Hinweis auf den Tatbestand der Nötigung kann ich an ihm vorbeigehen.
Schließlich muss ich die Hand ausstrecken, um mir den nötigen Sicherheitsabstand zu verschaffen – der Versammlungsleiter versuchte danach absurderweise, daraus einen Angriff zu konstruieren. Doch ich kenne die Gefahren sehr gut, wenn ich nicht auf diesen Sicherheitsabstand achte. So wurde ich etwa bei einem Aufmarsch der neofaschistischen Gruppe am 29. April 2023 in Wien von einem Mann getreten.
Hände vor der Kamera, Schirme, Personen stellen sich in den Weg, Stöße. So sieht derzeit journalistische Berichterstattung bei einem neofaschistischen Aufmarsch in Wien aus. #w2904 pic.twitter.com/qLEcXFSVjF
— Michael Bonvalot (@MichaelBonvalot) April 29, 2023
Es kam zwar zu einem Gerichtsverfahren, doch ein Täter konnte nicht verurteilt werden. Zahlreiche Rechte hatten mich so dicht umringt, dass für das Gericht nicht zweifelsfrei nachweisbar war, wer den Tritt ausgeführt hatte.
Der Obermarschierer will mich vom Platz verweisen
Unter den Männern, die mir in Steyr äußerst nahe rücken, ist auch ein Mann, der sich als „Versammlungsleiter“ ausgibt. Im Tonfall eines (kündigungsreifen) Vorgesetzten spricht er mich per Du an: „Ich informiere Dich jetzt, Du hast die Kundgebung zu verlassen. Ich weise Dich als Versammlungsleiter jetzt von diesem Platz.“ Ich ignoriere ihn und mache weiter meinen Job – denn selbstverständlich kann sich ein Versammlungsleiter nicht aussuchen, welche Medien von seiner Kundgebung berichten.

Ganz rechts: Alt-Schott. Auch ganz rechts: Jung-Schott. Bild: Michael Bonvalot
Der ignorierte Mann gibt daraufhin RTV-Mann Christian Schott ein Zeichen, der Richtung Polizei geht. Und fast unmittelbar danach treffen mehrere Polizist:innen ein, unter ihnen auch ein Ziviler mit Funkmikrofon im Ohr, mutmaßlich der behördliche Einsatzleiter.
Mit Schmerzgriff abgeführt
Doch einstweilen übernimmt noch ein Uniformierter das Reden. Ich solle doch mit ihm die Kundgebung verlassen. Ich lehne das ab und weise darauf hin, dass ich Journalist bin und hier berichte. Ich sage dem Polizisten auch, dass ich keine gegnerische Kundgebung sei, worauf er mich „abmahnt“. Und ich frage den Polizisten, ob er unmittelbare Zwangsgewalt anwenden würde. Das will er nicht beantworten und geht stattdessen weg.
Zur rechtlichen Einordnung: Die Frage nach der Zwangsgewalt ist äußerst wichtig. Wenn etwa ein Polizist auf der Straße nach einem Ausweis fragt, ist das einfach mal eine nette Bitte (die in sehr vielen Fällen rechtlich nicht gedeckt ist). Wenn jemand daraufhin bereits den Ausweis aushändig, könnte ein Gericht danach sagen, dass die Ausweisleistung freiwillig erfolgt ist. Lesetipp und für Dich aufgeschrieben: Diese sieben Rechte solltest Du im Umgang mit der Polizei kennen
Genau so etwas hatte ich bereits bei einer unrechtmäßigen Taschenkontrolle durch die Polizei erlebt: Das Gericht wollte von mir explizit wissen, ob die Polizei mir Zwangsgewalt angedroht hatte.
Kurz danach kommt der Polizist aus Steyr nochmals wieder und will wieder, dass ich ihn aus der Kundgebung begleite. Erneut frage ich ihn (mehrmals), ob er Zwangsgewalt anwenden würde, erneut will er das nicht beantworten. Doch auf einmal packen mich zwei Polizisten, einer verdreht meine rechte Hand mit einem üblen Schmerzgriff. So führen sie mich über den halben Stadtplatz von Steyr. Erst nach meinen mehrmaligen Schmerzschreien lockert der Polizist seinen Griff.
Während ich abgeführt werde, frage ich einen der Polizisten, was der Anlass und Zweck der Amtshandlung sei und verweise auf das Sicherheitspolizeigesetz (die Polizei muss diese Frage beantworten). Seine Antwort: Ich hätte die Versammlung gestört, denn „der Versammlungsleiter will Sie nicht da haben“.
Schließlich werde ich in einen Hauseingang beim Stadtplatz gebracht und von mehreren Polizist:innen umringt. Dort werde ich informiert, dass ich eine Schutzzone von 50 Meter einhalten müsse. Das allerdings ist ein Passus aus dem Versammlungsgesetz, der für mich als Journalist schlicht keine Relevanz hat. Daraus ergibt sich ein bemerkenswertes Gespräch mit dem behördlichen Einsatzleiter, der nun übernimmt.
Gesetzlose Polizei
Bonvalot: „Ich bin nicht Teil einer Schutzzone, ich bin keine gegnerische Versammlung“.
Polizist: „Der Versammlungsleiter hat Ihnen gesagt, er möchte Ihnen nicht in der Versammlung haben. Das ist sein gutes Recht.“
Bonvalot: „Nein, ist es nicht“.
Polizist: „Ist es schon, weil Sie die Leute gefilmt und fotografiert haben.“
Bonvalot: „Das ist mein Recht als Journalist.“ (…)
Polizist: „Das ist eine Störung einer Versammlung und der Ordnerdienst hätte es Ihnen gesagt mit dem Versammlungsleiter, dass Sie die Versammlung zu verlassen haben, ja. Das kann er bestimmen. In dem Fall haben Sie gesagt, Sie machen das nicht, dann sind natürlich wir als Polizei in der Pflicht und haben Ihnen jetzt der Versammlung verwiesen und Ihnen darauf hingewiesen, Sie haben die 50 Meter Sicherheitsabstand zum halten, ja, zu dieser Versammlung und das ist jetzt die aktuelle Lage.“
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Diese Aussagen sind auf so vielen Ebenen absurd, dass es fast weh tut.
- Selbstverständlich hat ein Versammlungsleiter gemäß Versammlungsgesetz nicht das Recht, Journalist:innen von einer Kundgebung zu verweisen.
- Selbstverständlich gilt das Versammlungsgesetz mit seinem 50-Meter-Bereich nicht für Journalist:innen. Journalist:innen sind keine gegnerischen Versammlungen.
- Selbstverständlich ist es keine Störung einer Versammlung, zu filmen oder zu fotografieren. Eine Versammlung hat logischerweise ja gerade das Ziel, Öffentlichkeit zu erzeugen.
- Selbstverständlich hat die Polizei weder das Recht noch die Pflicht, rechtswidrige Forderungen eines Versammlungsleiters umzusetzen.
- Selbstverständlich geben die österreichische Mediengesetzgebung ebenso wie der Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) das Recht zur journalistischen Berichterstattung. Die EMRK steht in Österreich im Verfassungsrang. Das alles sollte eigentlich auch ein hochrangiger Polizist wissen.
Erste Anzeige gegen mich
Schließlich erklärt mir der Einsatzleiter, dass die Polizei (!) eine Anzeige gegen mich wegen Störung einer Versammlung gelegt hätte und fordert mich und meinen Security zur Ausweisleistung aus. Mit einer Anzeige ist die Identitätsfeststellung rechtlich gedeckt, was ich dem Einsatzleiter auch sage. Seine Antwort: „Sie kennen sich aus.“ (Ob er sich auskennt, werden dagegen in Kürze Gerichte beurteilen.)
Zur Identitätsfeststellung übergebe ich meinen Presseausweis, der auch fotografiert wird. Das wird später noch wichtig werden. Schließlich erklärt mir der Einsatzleiter, dass ich festgenommen würde, wenn ich mich der Kundgebung nochmals auf weniger als 50 Meter nähere. Meine Antwort im Wortlaut:
„Ich mache Sie noch mal darauf aufmerksam, dass ich keine gegnerische Kundgebung bin als Journalist und damit selbstverständlich die Schutzzonen nach dem Versammlungsgesetz für mich nicht gelten und dass ich Sie dringend ersuchen würde, noch einmal das Versammlungsgesetz mit den entsprechenden Paragrafen nachzulesen, das Mediengesetz nachzulesen, die EMRK nachzulesen, dann wüssten Sie nämlich, dass ich selbstverständlich dort berichten darf.
Ich mache Sie weiters darauf aufmerksam, dass das, was Sie gerade machen, rechtswidrig ist und dass Ihre Beamten rechtswidrig unmittelbare Zwangsgewalt angewendet haben und dass es selbstverständlich eine Maßnahmenbeschwerde gemäß Paragraf 88 [Sicherheitspolizeigesetz] beim Landesverwaltungsgericht Oberösterreich geben wird.“
Keine/r der anwesenden Polizist:innen wird sich also darauf ausreden können, nichts gewusst zu haben.
Nun werden wir sogar festgenommen!
Doch kaum haben wir den Hauseingang wieder Richtung Stadtplatz verlassen, kommen mehrere Polizist:innen erneut auf uns zu – und nun werden wir sogar festgenommen. Wieder werden wir gepackt und in den Hauseingang gebracht, nun wird sogar (gegen meinen ausdrücklichen Willen) meine Tasche durchsucht und wir werden einer Leibesvisitation unterzogen. Auch mein Handy wird mir abgenommen, offenbar soll ich die weitere Amtshandlung nicht dokumentieren können.
Schon wenige Minuten später fährt ein Arrestbus der Polizei mit mobilen Zellen vor, wir werden eingesperrt und auf eine nahegelegene Polizeiinspektion gebracht. Dort müssen wir alle persönlichen Gegenstände und sogar Gürtel und Schuhe abgeben und werden in zwei getrennte Zellen eingesperrt. Zu diesem Zeitpunkt ist es ungefähr 17:45 Uhr.
Die Polizei besorgt das Geschäft der Verschwörungsmarschierer:innen
Nach rund zwanzig Minuten läute ich erstmals die Notfallglocke neben der Zelle und will wissen, wie es nun weitergeht. Ich weise den Polizisten daraufhin, dass der Sachverhalt geklärt ist, meine Identität aufgenommen und ich weder alkoholisiert noch sonst wie intoxikiert bin. Es gäbe also keine Veranlassung für die weitere Anhaltung in der Zelle. Seine Antwort: Ich würde so lange festgehalten, wie der rechte Aufmarsch dauert. Offenbar will die Polizei um jeden Preis verhindern, dass ich weiter berichten kann.
Stattdessen bekomme ich ein „Informationsblatt für Festgenommene“ ausgehändigt. In dem steht allerdings wörtlich: „Die Behörde muss Sie unverzüglich vernehmen.“ Ich läute nochmals und weise daraufhin, dass „unverzüglich“ „jetzt“ bedeutet. Die Antwort des Polizisten: „Unverzüglich“ sei ein „streckbarer Begriff“. Vernommen werde ich schließlich überhaupt nicht.
Vier Stunden im Gefängnis
In weiterer Folge scheint sich das Verhalten der Polizist:innen dann etwas zu ändern. Möglicherweise liegt es daran, dass inzwischen bereits die Telefone in der Landespolizeidirektion Oberösterreich und bei der Polizei Steyr läuten, wie ich später erfahre.
So will etwa Walter Strobl von der österreichischen Journalist:innen-Vereinigung „Presseclub Concordia“ wissen, wie die Polizei ihr Verhalten begründen will. Auch Nationalratsabgeordnete Katrin Auer fragt bei der Polizei nach, sie ist Vorsitzende der SPÖ im Bezirk Steyr. Inzwischen hat sie auch eine parlamentarische Anfrage zu meiner Festnahme angekündigt. SPÖ-Bürgermeister Markus Vogl und die Vereinigung „Reporter ohne Grenzen“ fordern von der Polizei ebenfalls volle Aufklärung meines Falls.
Doch an meiner Festhaltung ändern auch diese Anrufe nicht. Ein weiterer Polizist bestätigt uns gegen 21 Uhr, dass wir festgehalten würden, bis der rechte Aufmarsch vorbei ist. Erst gegen 21:45 Uhr öffnen sich schließlich die Zellentüren, rund vier Stunden waren wir inhaftiert.
Die absurden Rechtfertigungen der Polizei
Fast ebenso absurd wie die gesamte Amtshandlung sind dann die Rechtfertigungen der Landespolizeidirektion (LPD) Oberösterreich im Nachgang. Kurz behauptet die Polizei sogar, dass ich möglicherweise einen Einsatzkommandanten der Polizei attackiert hätte. Dieser Unsinn wird erst nach einigen Stunden wieder zurückgenommen.
Dazu versucht die Polizei öffentlich auch, meine journalistische Tätigkeit in Zweifel zu ziehen und schreibt in einer Stellungnahme gegenüber der APA, dass es sich bei mir „angeblich um einen Journalisten“ handle. Ich habe die Stellungnahme dann von der LPD angefordert, in meiner Version war das Wort „angeblich“ interessanterweise gestrichen.
Doch vor allem: Warum schreibt die Polizei von einem „angeblichen“ Journalisten, wenn sie sogar meinen Presseausweis fotografiert hat? Dazu hatte ich in den vergangenen Jahren nun wirklich oft genug Kontakt mit der Pressestelle der LPD Oberösterreich. Das ist also eine reine Nebelgranate.
Wie sich die Polizei die Berichterstattung wünscht
Weiter schreibt die Polizei in ihrem Statement gegenüber der APA: „Die Person kann eine angebliche journalistische Tätigkeit auch aus gewisser Entfernung, ohne Gefahr weiterer Eskalation, problemlos und störungsfrei durchführen, wie andere Medienschaffende auch“, heißt es. In meiner Version ist das Wort „angeblich“ erneut gestrichen.
Völlig unabhängig davon ist es selbstverständlich nicht die Aufgabe der Polizei, festzulegen, aus welcher Entfernung Journalist:innen berichten. Und wie stellt sich Oberösterreichs Polizei eigentlich ganz grundsätzlich die Führung von Interviews „aus gewisser Entfernung“ vor?
Scharfe Kritik: „In der jüngeren Vergangenheit beispiellos“
Scharfe Kritik am Vorgehen der Polizei übt Walter Strobl, Leiter des Rechtsdienst Journalismus im Presseclub Concordia: „Die Journalismusfreiheit verlangt von der Exekutive, freie Berichterstattung zu schützen und zu ermöglichen – und nicht, sie aktiv zu verhindern.“ Wenn journalistische Arbeit mit staatlich-hoheitlichen Mitteln behindert wird, habe das „ganz grundsätzlich schon eine besondere Qualität. Wenn dabei dann aber auch noch in das Grundrecht auf persönliche Freiheit eingriffen wird, handelt es sich um einen Vorgang, der zumindest in der jüngeren Vergangenheit beispiellos ist.“
Und Strobl betont, was ich auch ich schon versucht hatte, der Polizei zu erklären: „Es gibt kein Recht, als Teilnehmer einer öffentlichen Kundgebung nicht gefilmt zu werden – im Gegenteil: Eine Kernaufgabe des Journalismus ist es, über öffentliche Versammlungen zu berichten, auch und gerade in Bild und Ton, weil sich die Allgemeinheit solchermassen ein realistisches Bild machen kann.“
Wie geht es jetzt weiter?
Vor allem möchte ich eine Maßnahmenbeschwerde gegen die Polizei vor dem Landesverwaltungsgericht Oberösterreich machen. Solche Beschwerden sind dabei finanziell enorm mühsam. Ich gehe von einem Klagsrisiko von rund 9.000 Euro aus, wenn ich verliere. Wenn ich gewinne, bekomme ich zwar meine Anwaltskosten ersetzt – darüber hinaus aber nicht einmal einen feuchten Händedruck. Die gesamte Zeit und die sonstigen aufgewendeten Ressourcen werden nicht ersetzt. Dennoch glaube ich, dass es demokratiepolitisch dringend notwendig wäre, diese Maßnahmenbeschwerde zu führen.
Dazu gehe ich davon aus, dass Anzeigen durch die Polizei kommen werden. Gegen diese Anzeigen werde ich selbstverständlich ebenfalls Einspruch erheben – auch diese Anzeigen werden dann voraussichtlich vor dem Verwaltungsgericht Linz landen. Außer, die Polizei hebt die Anzeigen in zweiter Instanz bereits selbst wieder auf, weil sie allzu irrwitzig sind.
Auch das habe ich bereits erlebt: Polizist:innen in Wien hatten meine Security und mich ernsthaft wegen Gehens auf der Straße angezeigt, während ich von meinem rechten Aufmarsch auf der Ringstraße berichtete. Das war dann offenbar sogar den Polizei-Jurist:innen zu peinlich. Wir werden sehen, wieviel Peinlichkeit die Jurist:innen von Oberösterreichs Polizei akzeptieren.
Und dazu werde ich in Zukunft sicherlich öfter in Steyr sein. Denn ich werde die Polizei damit sicherlich nicht davonkommen lassen – sie braucht offensichtlich eine dringende Lektion in Demokratie und Pressefreiheit.
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