Die Polizei wollte 3500 Euro Strafe, nachdem ich von einem rechten Corona-Aufmarsch berichtet hatte. Jetzt habe ich gewonnen! Währenddessen gibt der Innenminister dazu falsche Auskünfte – und ein Polizist klagt mich mit Streitwert 12.400 Euro.

Insgesamt 3500 Euro Strafe. Für das Gehen auf der komplett gesperrten Wiener Ringstraße sowie für eine angebliche Störung der öffentlichen Ordnung. Diese Strafverfügungen hatte die Polizei nach meiner Berichterstattung von einem rechten Aufmarsch gegen mein Team und mich verhängt.

Es waren Amtshandlungen und Strafverfügungen, die an Absurdität nur schwer zu überbieten waren. Nur wenige Minuten, nachdem ich am 10. September begonnen hatte, von einem rechten Corona-Aufmarsch auf der Ringstraße zu berichten, begannen die üblichen Anfeindungen und Attacken.

Angriffe und Attacken

Zum Glück hatte ich mein Presseschutz-Team mit dabei, das mich sofort abgeschirmt hat. Alleine kann ich von solchen Aufmärschen aus Sicherheitsgründen schon lange nicht mehr berichten. Dazu begleitete auch eine Fotografin das Team.

Ebenfalls aus Sicherheitsgründen hatten wir uns knapp hinter der ersten Reihe der Polizei positioniert, relativ weit weg von der Aufmarsch-Spitze. Genützt hat das wenig: Immer mehr Provokateur:innen kamen immer dichter auf uns zu, die Polizei, die vor uns her lief, kümmerte das offensichtlich wenig. Zahlreiche Videos zeigen das Geschehen eindeutig.

Polizei drängt mit Körpergewalt zurück

Schließlich kam quer durch den rechten Aufmarsch eine weitere Polizeieinheit auf uns zu. Aber nicht etwa, um die Pressefreiheit zu schützen, sondern um mein Team und mich abzudrängen. Der Befehl dazu wäre direkt von der Einsatzleitung gekommen, erklärte uns der Polizist, der die Amtshandlung leitete.

Die Forderung der Polizei: Wir sollten uns zumindest 50 Meter vom Aufmarsch entfernen, da wir quasi eine gegnerische Kundgebung wären. Rechtlich völlig unhaltbar. Der amtshandelnde Polizist hat mich dann mehrmals weitergestoßen, obwohl ich mich eindeutig rückwärts bewegt habe und keinen Widerstand geleistet habe. Auch das zeigen mehrere Videos.

Schließlich wurden wir eingekesselt. Mehr als eine halbe Stunde dauerte die folgende Amtshandlung, alle Personen im Team mussten eine Identitätsfeststellung über sich ergehen lassen, ansonsten wurde mit der Festnahme gedroht. Dass ich Journalist bin, war den Polizist:innen dabei jedenfalls bekannt.

Die Polizei wusste, dass es um Journalismus geht

Ich hatte mehrmals darauf hingewiesen, ich trage meinen Presseausweis bei solchen Aufmärschen offen – und mehrere Polizist:innen haben mich ohnehin mit Namen angesprochen. Auch Polizist:innen, die zur Kommunikation mit der Presse abgestellt waren und mich kennen, waren mittlerweile vor Ort.

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Bei mir wurde dann nicht einmal auf die Identitätsfeststellung bestanden. Begründung laut Anzeige: “Person den einschreitenden uEB bekannt”. UEB ist eine inoffizielle Polizei-Bezeichnung für “Uniformierte Exekutivbedienstete”. Ein weiterer Beleg, dass die Polizei sehr genau wusste, dass es hier um einen Einsatz gegen die Presse geht.

Funkspruch: Amtshandlung sofort einstellen

Irgendwann dürfte jemandem im Polizeiapparat gedämmert sein, dass diese Amtshandlung doch keine gute Idee ist. Das legt zumindest die Anzeige nahe. Denn dort findet sich der Eintrag: “Nach Beendigung der AH [Amtshandlung] wurde via Funk durchgegeben, dass die I[dentitäts]-Feststellungen unverzüglich einzustellen sind.” Von wem der Funkspruch gekommen ist, das kann oder will das Innenministerium als Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen nicht sagen.

Kurz danach dann insgesamt sieben Strafverfügungen: Jede Person in meinem Team und auch ich hätten jeweils insgesamt 500 Euro bezahlen müssen, macht 3500 Euro Strafe. Die Vorwürfe: Einerseits wären wir auf der komplett gesperrten Ringstraße gegangen sind. Andererseits hätten wir durch unser Verhalten angeblich die öffentliche Ordnung gestört.

Der Vorwurf des Gehens auf der Straße ist dabei vor allem abenteuerlich. Denn natürlich muss es für Journalist:innen möglich sein, von einem Aufmarsch auf einer Straße auch auf der Straße zu berichten. Doch auch die Behauptung der Störung ist völlig absurd, wie zahlreiche Videos belegen.

Kein Beleg für angebliche Störung

Alle diese Videos zeigen tatsächlich, wie mein Team und ich attackiert wurden. Ebenfalls wird in der Anzeige behauptet, dass die Teilnehmer des Aufmarsches “bereits eine Menschenkette gebildet” hätten, um die Demonstration vor zu schützen.

Videos, die die gesamte Situation vom Anfang bis zum Ende zeigen, belegen allerdings: Diese Behauptung steht schlichtweg nicht im Einklang mit der Realität.

Strafen für FFP2-Maske?

Im ersten Aktenvermerk der Polizei findet sich als weiterer Vorhalt auch noch ein angeblicher Verstoß gegen das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz. Begründung: Einige Personen aus meinem Team hätten FFP2-Masken getragen.

In der Anzeige findet sich diese Vorhaltung nicht mehr – offenbar hatte zumindest hier bereits frühzeitig irgendjemand in der Polizei frühzeitig die Notbremse gezogen. Denn sonst wäre die rechtlich abstruse Situation entstanden, dass die Polizei selbst FFP-2 Masken auf Demonstration illegalisiert hätte. Doch die anderen Strafverfügungen blieben aufrecht.

“Nicht einmal Franz Kafka”

Empört von den Vorhaltungen zeigt sich auch Walter Strobl, der den Rechtsdienst Journalismus beim Presseclub Concordia leitet: “Eine Strafverfügung wegen Nichtbenützung des Gehsteigs bei der Berichterstattung von einer Demonstration auf einer gesperrten Fahrbahn”, das wäre “schon ein starkes Stück, das muss einem erst einmal einfallen”, so Strobl.

Sein Fazit: “Das macht fassungslos und hinterlässt ein Gefühl der Ohnmacht. So etwas wäre nicht einmal Franz Kafka in den Sinn gekommen.“

Rückzieher der Polizei

Schließlich der komplette Rückzieher der Polizei. Nachdem mein Rechtsanwalt Clemens Lahner Einsprüche gegen die Verwaltungsstrafverfahren gestellt hatte, teilte die Polizei am 2. Dezember mit, dass die Strafverfahren gegen alle sieben Personen eingestellt werden. Ein Erfolg, allerdings ein bitterer.

Eine gute rechtliche Vertretung kostet Zeit, Ressourcen und auch viel Geld. In diesem Fall hat der Presseclub Concordia die Rechtsanwaltskosten übernommen. Doch nachdem es im Verwaltungsstrafverfahren keine Anwaltspflicht gibt, ist dieses Geld auch im Fall des vollständigen Erfolges weg. Dazu enorm viel Arbeitszeit, die wiederum bei der journalistischen Berichterstattung fehlt.

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Dieses Problem sieht auch Walter Strobl von der Concordia: “Die Verfahrenseinstellung war alternativlos und zeigt nur, wie absurd ein solcher Vorwurf ist. Was bleibt, sind beträchtliche Kosten, die der Staat nicht ersetzt.”

Amtshaftungsklage wird geprüft

Tatsächlich wäre es möglicherweise sogar billiger gewesen, die Verwaltungsstrafen zu bezahlen, statt die Verteidigung zu organisieren. Ein deutlicher Hinweis, dass mit solchen Anzeigen ein gefährlicher Chilling-Effekt gegen die Pressefreiheit geschaffen wird.

So einfach soll die Behörde diesmal damit aber nicht durchkommen. Aktuell prüfen wir ein Amtshaftungsverfahren. Wenn wir hier gewinnen, müssten die Behörden die Anwaltskosten bezahlen, die sie offensichtlich mutwillig verursacht haben.

Gewinnen macht Spaß

Auch Rechtsanwalt Lahner ist von den Vorhaltungen weiter empört. Gleichzeitig zeigt er sich sehr erfreut über den Erfolg: „Jeder Mensch hat Rechte. Manchmal muss man halt dafür kämpfen. Das ist nicht immer einfach, aber wenn man gemeinsam kämpft und dann auch noch gewinnt, macht es durchaus Spaß!“

Freier Journalismus wäre eine Grundvoraussetzung für das Funktionieren einer Demokratie. “Deswegen haben wir alle ein Interesse daran, dass Journalist:innen auch frei berichten können”, so Lahner. Daher freue es ihn sehr, “dass wir diesen Angriff auf die Pressefreiheit gemeinsam abwehren konnten.“

Falsche parlamentarische Anfrage-Beantwortung

Auch das Innenministerium hat sich zum Fall zu Wort gemeldet. Als Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen zum Fall schreibt Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) am 13. Dezember, dass mein Verhalten und das meines Teams “zur Störung einer angezeigten und friedlichen Versammlung” geführt hätte und “objektiv” dazu geeignet gewesen wäre “Ärgernis zu erregen” und auch “tatsächlich bei den Teilnehmern der Versammlung Ärgernis erregt” hat.

Eine weitere Behauptung von Innenminister Karner: “Durch das ständige Unterschreiten des sozial üblichen Abstands zu den die Versammlung sichernden Exekutivbediensteten, in Verbindung mit Wortkonfrontationen, kam es zu einem Stören der öffentlichen Ordnung.”

Das Problem an dieser Darstellung: Bereits elf Tage vorher hatte die Landespolizeidirektion Wien die Strafverfahren ja vollständig eingestellt. Somit hat das Innenministerium das Parlament falsch informiert.

Verantwortlicher Polizist klagt mich mit Streitwert 12.400 Euro

Doch nun erfolgt bereits der nächste juristische Angriff aus dem Polizei-Apparat: Gegen den Polizisten, der die Amtshandlung gegen mich vorgenommen hat, habe ich vor dem Verwaltungsgericht Wien eine Maßnahmenbeschwerde eingeleitet. Anfang 2023 habe nun aber auch ich eine Klage dieses Polizisten erhalten.

Begründung: Andere Personen hatten Videos der Situation auf Twitter veröffentlicht, wo auch der Polizist zu sehen war. Und nun klagt er mich, weil ich dieses Videos retweetet hatte. Streitwert: 12.400 Euro. Es wirkt wie eine Retourkutsche.

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